Leasingfahrzeug vor Vertragsende zurückgeben

Die vorzeitige Rückgabe von Leasingfahrzeugen

Leasingfahrzeug vorzeitig zurückgeben Gerade für Selbständige und Unternehmen kann es sich lohnen, ein Fahrzeug als Firmenwagen zu leasen. Davon abgesehen, dass die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind, bindet Leasing kein Kapital und garantiert die weitere Liquidität. Besonders interessant ist dabei die Tatsache, dass sich die Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit verteilen und demnach die Finanzierung - gegenüber einem Barkauf - leichter fällt. Dennoch ist es nicht selten, dass man sein Leasingfahrzeug vorzeitig zurückgeben möchte, da z.B. die monatlichen Leasingraten nicht mehr aufgebracht werden können. Doch ist eine vorzeitige Rückgabe von geleasten Fahrzeugen überhaupt möglich?

Probleme bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen vor Vertragsende

Die Gründe für eine vorzeitigen Rückgabe können vielfältig sein. Nicht immer ist es der finanzielle Aspekt, der über den Wunsch des Leasingnehmers entscheidet. Oftmals ist man mit dem gewählten Fahrzeug einfach nicht mehr zufrieden und man sehnt sich nach einem anderen Modell mit mehr Ausstattung und so weiter. Bei typischen Laufzeiten von 12, 24, 36 oder gar 48 Monaten kann die "Wartezeit", bis der Vertrag ausläuft, ganz schön lang werden. Allerdings ist es egal, welche Gründe eine vorzeitiger Ablöse notwendig erscheinen lassen, im Normalfall sollte man das Leasingauto behalten. Denn abgesehen davon, dass sich die frühe Rückgabe schon rein rechnerisch nicht lohnt, kommt man aus dem Vertrag nur selten raus. Und sollte sich doch eine Bank dazu bereiterklären, dann nicht ohne erhebliche finanzielle Nachteile für den Leasingnehmer.

In den meisten Fällen gilt ein Leasingvertrag als unkündbar. Die Leasinggesellschaft verdient schließlich nicht nur an der eigentlichen Rate, sondern auch an den Zinsen, die ein Leasingnehmer Monat für Monat zahlt. Da die Bank natürlich auf ihr Geld besteht, ist man vertraglich an die gesamte Laufzeit gebunden. Prinzipiell hat die Leasingbank nach einer Kündigung einen Anspruch auf das Gesamtleasingentgelt. Hinzu kommt, dass der Wertverlust eines Fahrzeuges in den ersten beiden Jahren am größten ist. Möchte man nun den Leasingwagen z.B. nach einem Jahr wieder abgeben und beträgt die Gesamtlaufzeit 36 Monate, dann hat man mit den monatlichen Raten noch nicht einmal den Wertverlust ausgeglichen, es sei denn, es wurde eine entsprechend hohe Anzahlung geleistet. Diese Zahlungsdifferenz gleicht sich jedoch gegen Vertragsende hin aus.

Möchte man also unter allen Umständen sein Leasingfahrzeug loswerden, dann zahlt man entweder bei der Bank eine hohe Ablösesumme (inkl. Zinsen) oder man findet einen Interessenten, der das Fahrzeug für die restliche Vertragslaufzeit zu den gleichen Konditionen übernimmt.

Möglichkeiten einer Kündigung

Sollten Sie es dennoch ernsthaft in Erwägung ziehen, den Vertrag Ihres Leasingfahrzeuges vorzeitig zu beenden, dann reden Sie mit Ihrer Leasingbank (oder Ihrem Händler) über Ihr Vorhaben. Diese wird Sie beraten und Ihnen mitteilen ob und unter welchen Voraussetzungen eine frühzeitige Rückgabe möglich ist. Aufgrund der damit verbundenen Kosten (z.B. Zinsausfall) wird es sich finanziell jedoch nicht lohnen, einen bestehenden Leasingvertrag aufzuheben.

Einen Leasingvertrag kann man auch beenden, indem man einfach die monatliche Zahlung verweigert. In diesem Fall wird jedoch die Leasingbank den Vertrag von sich aus kündigen und dem Kunden den gesamten restlichen Betrag - gegebenenfalls sogar zzgl. Schadensersatz - in Rechnung stellen.

Anders sieht es aus, wenn das Leasingfahrzeug gestohlen wurde oder ein Totalschaden am Fahrzeug entstanden ist (bei der Versicherung auf die GAP-Deckung achten). In derartigen Fällen ist die Aufhebung des Leasingvertrages zu besseren Konditionen durchaus denkbar. Weniger Probleme gibt es mit Sicherheit, wenn man anschließend bei der gleichen Gesellschaft ein neues Fahrzeug least.

Leasingvertrag verkaufen

Eine gute Möglichkeit, sein aktuelles Leasingfahrzeug loszuwerden ist der Verkauf des Leasingvertrages an eine andere Person. Über bestimmte Portale im Internet können geleaste Fahrzeuge mit entsprechender Restlaufzeit angeboten werden. Theoretisch kann man dort auch eine Ablösesumme (z.B. einen Teil der Anzahlung) festlegen. Dennoch ist ein Verkauf des Vertrages nicht ohne Weiteres möglich. Die Bank muss dem Ganzen auch hier zustimmen, sonst kann ein vorzeitige Rückgabe nicht zustande kommen.

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